Stellungnahme zur Fällung der Linden

Liebe Bürgerinnen und Bürger,


am 22.02.2024 wurden um 07:15 Uhr die Linden auf dem Bauhof gefällt. Dies hat zu vielen Diskussionen und auch Emotionen geführt, welche die Stadtverwaltung Mölln nicht unkommentiert lassen möchte. Entgegen anderweitiger Darstellungen wurde die Entscheidung nicht leichtfertig getroffen, sondern ist das Ergebnis einer umfangreichen Güterabwägung durch die Stadtverwaltung und den Bauausschuss.

Bauleitplanung
In einer gemeinsamen Pressemitteilung des BUND und der eigens für den Erhalt der Linden gegründeten Bürgerinitiative wurde darauf hingewiesen, dass der Planungsverlauf zur Umgestaltung des Bauhofes ungewöhnlich sei, da keine vorlaufende förmliche Bauleitplanung vorläge. Rein rechtlich betrachtet können bestehende städtische Verkehrsflächen, wie z. B. die Möllner Hauptstraße, wenn sie weiterhin als solche genutzt werden sollen, ohne Bebauungsplan neugestaltet werden. Für den Bereich der umzugestaltenden Hauptstraße (1. bis 3. BA) gelten jedoch der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 30 und die 1. rechtskräftige

Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 30 c. Die sich derzeit in Umsetzung befindlichen Bauabschnitte entsprechen diesen Plänen vollumfänglich. Die auf dem Bauhof in Vorbereitung der am 23.11.2023 beschlossenen letzten Bauabschnitte (u. a. Bauhof) durchgeführten Fällungen und an dieser Stelle geplanten Neupflanzungen stehen dem dazugehörigen Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen ebenfalls nicht entgegen.

Baumart
Häufig wird in der Öffentlichkeit dargestellt, dass die gleichen Bäume wieder gepflanzt werden würden. Bei den gefällten Linden handelte es sich um Deutsche Winterlinden (Tilia cordata). Dies wurde bei der stadtweiten Erstaufnahme durch das Sachverständigenbüro für Baumbegutachtung und Baumbewertung GbR im Jahr 2009 festgestellt. Als Neupflanzung ist die die Baumart Tilia cordata „Greenspire“, auch Amerikanische Stadtlinde geplant, welche nicht mit der Amerikanischen Linde (Tilia americana) zu verwechseln ist. Die geplante Amerikanische Stadtlinde, als Spezifikation der Deutschen Winterlinde, besitzt sowohl gegenüber der Deutschen Winterlinde (Tilia cordata) als auch der Amerikanischen Linde (Tilia americana) im Hinblick auf den geplanten Standort bessere, insbesondere was die Hitze- und Trockenheitsbeständigkeit betrifft, stadtklimatische Eigenschaften. Durch ihre geringere Läuseanfälligkeit und der damit verbundenen fehlenden Honigtaubildung kann das derzeit die Aufenthaltsqualität beeinträchtigende saisonale Verkleben der Flächen unter den Baumkronen reduziert werden. Im Rahmen der Fällung der Linden auf dem Bauhof wurde vorab ein entsprechendes Gutachten durch einen Baumgutachter erstellt. Dort wurde die Vitalität der Linden teilweise als stark eingeschränkt beurteilt. Grund dafür sind die eingeschränkten Standortbedingungen aufgrund des bestehenden flachgründigen Wurzelraumes und des verdichteten, schutthaltigen Untergrundes. Bereits in der Vergangenheit durch die Stadt veranlasste Standortverbesserungen durch die Herstellung von Wurzelkavernen hatten nur wenig Erfolg. Ein erhöhter Salzeintrag hat zudem ebenfalls deutliche Spuren an den Bäumen hinterlassen. Darüber hinaus wäre bei einem Erhalt der bestehenden Bäume auf dem Bauhof nicht sichergestellt gewesen, dass mit den erforderlichen, gegenüber Neupflanzungen wesentlich teureren geplanten Maßnahmen zur Standortverbesserung die bestehenden Bäume hätten dauerhaft erhalten werden können.

Nachhaltiger Leitungsbau
Ein wichtiger Aspekt bei der Ausführung der Baumaßnahmen ist die Realisierung eines nachhaltigen Leitungsbaus durch eine Neuverlegung, sodass eine Infrastruktur geschaffen wird, welche auch noch in einigen Jahrzehnten Bestand haben wird. Die vorhandene über den Bauhof verlaufende Schmutzwasserleitung (Haupt- und Anschlussleitung) ist im Bereich der Bäume etwa 3,50 m tief verlegt, der Zustand ist aufgrund von erheblichen Wurzeleinwachsungen mangelhaft. Außerdem ist im gesamten Bauhofbereich außerhalb der Brunnenfläche mit Wurzeln zu rechnen. Eine Verlegung der Anschlussleitung außerhalb des
Wurzelbereiches des jetzigen Baumbestandes ist so nicht möglich. Aufgrund der allgemein anerkannten Regeln der Technik, einschließlich der erforderlichen Zugänglichkeit für Betrieb und Wartung, soll die Hauptleitung in die Fahrbahn verlegt werden. Im Bereich der Anschlüsse ist eine Aufgrabung unumgänglich, da sie außerhalb der geplanten Baumstandorte in offener Bauweise bei Entfernung der Wurzeln bis zum Gebäude erneuert werden muss. Dadurch wäre ein Erhalt der 1. Baumreihe nicht möglich gewesen. Demnach hätten zumindest diese Bäume zwangsweise ersetzt werden müssen, was optisch eine Herausforderung dargestellt hätte.

Klimanotstand
Viele Menschen fragen sich zudem, ob bei der Ausführung der Baumaßnahme Maßnahmen aufgrund des ausgerufenen Klimanotstandes berücksichtigt werden. Hier sind folgende Punkte zu benennen, die insbesondere die Klimaanpassung betreffen:
• Hitzeanpassung durch die gewählten Baumaterialien (Albedo)
• Verbesserung von Baumstandorten (Baumgruben mit verbindenden Wurzelgräben, Verwendung klimaresistenter Baumarten usw.)
• Kühlung durch Begrünung und Wasserobjekte
• Feinstaubbindung durch Wasserelemente
• Einsatz insektenfreundlicher Beleuchtung
• Schaffung eines hohen Baumdaches als einen Raum mit einer besonderen Atmosphäre (siehe Grafik Baumdach)

 

Transparenz der Entscheidung

Ein grundsätzlicher Kritikpunkt besteht auch darin, dass vermeintlich zu wenig Transparenz im gesamten Bauvorhaben durch die Stadt Mölln hergestellt wurde. Nach der Wettbewerbsdurchführung zur Gestaltung des Einkaufsbereiches wurde bereits im Frühjahr 2020 eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Es schlossen sich bis heute diverse öffentlich zugängliche Bauausschusssitzungen und Einwohnerversammlungen an, in denen die Thematik immerwiederkehrend behandelt wurde. Zur Unterstützung wurden Informationen über die Internetseiten veröffentlicht und letztendlich auch ein Newsletter über www.moelln-buddelt.de implementiert. Des Weiteren wurde das sogenannte Baustellenbüro auf dem Bauhof in Betrieb genommen, in welchem sich interessierte Bürgerinnen und Bürger regelmäßig informieren können. Die Bürgervorsteherin uder Bürgermeister veranstalten zusätzlich monatliche Bürgersprechstunden, wo Fragen beantwortet
werden können. Die Stadtverwaltung wird sich des Themas Kommunikation trotzdem weiter annehmen und kritisch hinterfragen, wie die erforderliche Informationsweitergabe weiter optimiert werden kann.

Umsetzung der Entscheidung
In Bezug auf die rechtliche Situation ist darauf hinzuweisen, dass die Stadtverwaltung verpflichtet ist, die Beschlüsse der städtischen Gremien umzusetzen, solange sie im Einklang mit geltendem Recht stehen. Nur im Fall einer rechtswidrigen Entscheidung hat der Bürgermeister gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Da in diesem Fall aus Sicht des Bürgermeisters kein Verstoß gegen geltendes Recht vorliegt, ist der Beschluss für die Verwaltung bindend.

Weitere Fragen
Es ist der Stadtverwaltung sehr wichtig, dass weiterhin ein Austausch bei Fragen zur Baustelle und getroffenen Entscheidungen stattfindet. Sollten weitere Fragen zur Fällung und Gestaltung der Hauptstraße und des Bauhofes bestehen, wenden Sie sich bitte per Mail an buergermeister@moelln.de oder nutzen Sie die Sprechtage des Bürgermeisters oder der Bürgervorsteherin, welche rechtzeitig in der lokalen Presse und der Internetseite der Stadt Mölln angekündigt werden. Des Weiteren steht Ihnen mittwochs auch weiterhin eine Mitarbeiterin des Baustellenbüros für Fragen zur Verfügung.

Ingo Schäper

Stadt Mölln
Bürgermeister

 

 

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